Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden.

Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten und montierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum unseres Unternehmens. Bei auch nur teilweisem Zahlungsverzug des Kunden ist unser Unternehmen berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände zurückzunehmen, ohne dass dies einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen ist.

Geistiges Eigentum
Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und Ähnliches bleiben geistiges Eigentum unseres Unternehmens. Jede Verwertung, Ver­viel­fäl­ti­gung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung unseres Unternehmens.

Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt mit Annahme des Angebots zustande.

Stornogebühren
Bei einem Storno des Kunden ist unser Unternehmen berechtigt eine Stornogebühr zu verlangen.

Maßangaben durch den Kunden
Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht Naturmaß vereinbart worden ist.

Mitwirkungspflicht des Kunden
Der erforderliche Licht- und Kraftstrom ist vom Kunden beizustellen. Der Tischler ist nicht berechtigt Arbeiten, die über seinen Gewerberechtsumfang hinausgehen, vorzunehmen (z.B. sind Gas-, Wasser- und Stromanschlüsse durch die dazu berechtigten Gewerbetreibenden vorzunehmen).

Des Weiteren kann bei Leitungen, die in Mauern verlegt sind und deren Verlauf nicht bekannt ist eine Beschädigung durch Bohrungen nicht ausgeschlossen und daher nicht gehaftet werden. Machen Sie daher unsere Tischler auf Leitungen aufmerksam.

Liefertermine
Soweit nicht Fixtermine vereinbart wurden, gelten die angeführten Liefertermine als voraussichtliche Termine.

Gerichtsstand
Bezirksgericht Gänserndorf

Änderungen vorbehalten!

Stand September 2018

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